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Rechtliches

Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen

Gültig für Buchungen ab 1.1.2019 · Tortuga Reisen — Petra Grubanovits

Rechtliche Grundlagen

Für Reisebüros gelten unter anderem die Gewerbeordnung, die Ausübungsvorschriften für Reisebüros, die Reisebüro-Sicherungsverordnung, das Konsumentenschutzgesetz, das E-Commerce-Gesetz, das Unternehmensgesetzbuch, das Mediengesetz sowie Datenschutzgesetz und DSGVO. Die Gesetzestexte finden Sie im Rechtsinformationssystem des Bundes.

Ein Reisebüro kann als Vermittler und/oder als Veranstalter auftreten. Der Vermittler bemüht sich um die Besorgung von Leistungen anderer. Veranstalter ist, wer mehrere touristische Leistungen zu einem Pauschalpreis anbietet oder einzelne Leistungen als Eigenleistung erbringt. Die besonderen Bedingungen vermittelter Veranstalter, Transportunternehmen und sonstiger Leistungsträger gehen vor.

A — Das Reisebüro als Vermittler

A.1 Buchung und Vertragsabschluss

A.2 Informationen und sonstige Nebenleistungen

A.3 Rechtsstellung und Haftung

A.4 Leistungsstörungen

B — Das Reisebüro als Veranstalter

B.1 Buchung und Vertragsabschluss

Der Reisevertrag kommt zustande, wenn Übereinstimmung über Preis, Leistung und Termin besteht. Mit der Buchungsbestätigung beziehungsweise Rechnung von Tortuga Reisen — schriftlich, per Fax oder per E-Mail — wird der Vertrag verbindlich. Bei Vertragsabschluss wird eine Buchungsgebühr von mindestens EUR 50,— fällig.

B.2 Leistungen sowie Leistungs- und Preisänderungen

B.3 Bezahlung und Insolvenzabsicherung

Die Anzahlung von mindestens 20 % ist bei Buchungsabschluss fällig, die Restzahlung erfolgt frühestens 20 Tage vor Reiseantritt Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen. Darüber hinausgehende oder vorzeitig geleistete Zahlungen sind nicht durch die Insolvenzversicherung abgesichert.

Garant der Kundengeld-Insolvenzabsicherung ist die HDI Global SE, HDI-Platz 1, 30659 Hannover. Ansprüche sind bei sonstigem Anspruchsverlust nachweislich innerhalb von acht Wochen ab Insolvenzeintritt beim Abwickler TVA-Tourismusversicherungsagentur GmbH, Baumannstraße 9, 1030 Wien, Telefon +43 1 361 90 77 44 anzumelden.

B.4 Bausteinprogramm

B.5 Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers

Ein Wechsel vor Reiseantritt ist möglich, wenn die Ersatzperson alle Bedingungen, Reiseerfordernisse und Fristen der Leistungsträger erfüllt. Bei Linienflügen ist eine Namensänderung nicht möglich — es muss storniert und neu gebucht werden. Die Umbuchungsgebühr beträgt mindestens EUR 30,— pro Person zuzüglich der von den Leistungsträgern verrechneten Mehrkosten.

B.6 Pass-, Visa-, Zoll-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

Für die Einhaltung aller geltenden Vorschriften und die Vollständigkeit der Reisedokumente sind die Reisenden selbst verantwortlich. Informationen für österreichische Staatsbürger bietet das Außenministerium.

B.7 Reisen mit besonderen Risiken

B.7.1 Gesundheit, Teilnahme an Tauch- und Sportaktivitäten

Tauchende Reiseteilnehmer benötigen einen weltweit gültigen Tauchschein, ein Logbuch, den Nachweis einer Tauchunfallversicherung und ein ärztliches Attest über die Tauchtauglichkeit — insbesondere bei Schiffsreisen. Die Teilnahme an Tauch- und Sportaktivitäten erfolgt freiwillig und auf eigene Gefahr.

B.7.2 Tauchen mit Haien und anderen freilebenden Wildtieren

B.8 Haftung, Gewährleistung, Mängel

B.9 Mitwirkungspflicht der Reisenden

Rücktritt und Stornogebühren

Werden wesentliche Bestandteile des Vertrages — zu denen auch der Reisepreis zählt — erheblich geändert, ist ein Rücktritt ohne Stornogebühr möglich. In allen anderen Fällen ist der Rücktritt gegen Entrichtung einer Stornogebühr möglich. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen.

Landarrangements (Hotel only) mit Eigenanreise

Stornogebühren für Landarrangements
Zeitpunkt des Rücktritts Stornogebühr
bis 30 Tage vor Reisebeginn 25 %
29 bis 15 Tage vor Reisebeginn 50 %
14 bis 7 Tage vor Reisebeginn 75 %
6 bis 3 Tage vor Reisebeginn 90 %
danach 100 %

Pauschalreisen im Linienverkehr oder mit Charterflügen

Stornogebühren für Pauschalreisen
Zeitpunkt des Rücktritts Stornogebühr
bis 30 Tage vor Reisebeginn 30 %
29 bis 15 Tage vor Reisebeginn 50 %
14 bis 7 Tage vor Reisebeginn 75 %
6 bis 3 Tage vor Reisebeginn 85 %
danach 95 %

Schiffsreisen, Tauchkreuzfahrten, Sonder- und Gruppenreisen, Charter, individuell ausgearbeitete Reisen

Stornogebühren für Schiffsreisen und Sonderreisen
Zeitpunkt des Rücktritts Stornogebühr
bis 180 Tage vor Reisebeginn 30 %
179 bis 100 Tage vor Reisebeginn 50 %
danach 100 %

Darüber hinaus gilt: Die Stornogebühren betragen mindestens die von den Leistungsträgern verrechneten Stornokosten. Für Linienflugtickets gelten immer die Ticketbestimmungen der jeweiligen Fluglinie. Jeweils zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10 %, mindestens EUR 50,— pro Person.

No-Show

Bleibt der Kunde der Abreise fern, betragen die Kosten 100 %. Bei Nichtantritt einer Teilstrecke eines Flugtickets können die verbleibenden Strecken ebenfalls verfallen.

Rücktritt des Veranstalters

Bei Gruppen-, Sonder- und Schiffsreisen sowie Charter ist Tortuga Reisen berechtigt, die Reise abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl bis 60 Tage vor Abreise nicht erreicht wird. Gleiches gilt bei höherer Gewalt. Eingezahlte Beträge werden rückerstattet, weitere Ansprüche bestehen nicht.

Allgemeines und Hinweise

Flugpläne und Reisegepäck

Reiseversicherung

Der Abschluss einer Reisekostenausfall-, Reisegepäck-, Reiseunfall- und Reisekrankenversicherung wird dringend empfohlen. Für Taucher empfehlen wir zusätzlich eine Tauchversicherung, die bei einem Tauchunfall die anfallenden Kosten übernimmt — sie ist bei manchen Leistungsträgern verpflichtend.

Auskunftserteilung an Dritte

Auskünfte über Namen und Aufenthaltsorte von Reisenden werden an Dritte auch in dringenden Fällen nicht erteilt, es sei denn, der Reisende hat das ausdrücklich gewünscht.

Daten und Datenschutz

Wie wir Ihre Daten verarbeiten, steht in unserer Datenschutzerklärung.